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Notes 73—75
Ihering and the litigious English man.^74 Ihering, Der Kampf um's Recht, ed. 10, pp. 45, 69: 'Ich habe bereits oben das Beispiel des kampflustigen Engländers angeführt, und ich kann hier nur wiederholen, was ich dort gesagt: in dem Gulden, um den er hartnäckig streitet, steckt die politische Entwicklung Englands. Einem Volke, bei dem es allgemeine Uebung ist, dass Jeder auch im Kleinen und Kleinsten sein Recht tapfer behauptet, wird Niemand wagen, das Höchste, was es hat, zu entreissen, und es ist daher kein Zufall, dass dasselbe Volk des Alterthums, welches im Innern die höchste politische Entwicklung und nach Aussen hin die grösste Kraftentfaltung aufzuweisen hat, das römische, zugleich das ausgebildetste Privatrecht besass.'
Codes in English Colonies.^75 Thus in particular Queensland in 1899 enacted a criminal code of 707 sections. See Journal of the Society of Comparative Legislation, New Ser., vol. VI., pp. 555 560: 'The precedents utilised in framing the Code were the [in England abortive] draft English codes of 1879 and '880, the Italian Penal